GS-Jagdversicherungen

Albrecht Stahl
Kapellenweg 1a
23883 Grambek

Tel. 04542-843891
Fax 04542-843892

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Jagdhaftpflicht-Versicherung

Die für Personen- und Sachschäden pauschale Deckungssumme ist zwischen 3 Kategorien wählbar
3.000.000,- € für 41,- € Prämie im Jahr
6.000.000,- € für 44,- € Prämie im Jahr
15.000.000,- € für 55,- € Prämie im Jahr.

Eingeschlossen sind Vermögensschäden.
Für Mitglieder des LJV S-H gelten besondere Bedingungen, siehe Online-Schnell-Antrag.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten aus jagdlicher Betätigung, dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schußwaffen, die Produkthaftung für Wildbret, die Eigenschaft als Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen, dem Halten und Führen von brauchbaren Jagdhunden oder Beizvögeln. („brauchbar“ heißt: Ein Jagdhund einer anerkannten Rasse und dem Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit durch eine Prüfung oder eine Bestätigung einer jagdlichen Vereinigung – z.B. LJV. Welpen bis zu 36 Monaten gelten als versichert.) In die Deckung eingeschlossen ist das Auslandsrisiko weltweit, das gilt auch für die mitversicherten Jagdhunde. Zusätzlich gelten Jungjäger, welche sich in der Vorbereitung zur Jägerprüfung befinden für beaufsichtigte Übungs- und Prüfungsschießen als versichert. Desweiteren gilt der behördlich genehmigte Abschuß von Gatterwild, Bisamratten, Rabenvögeln oder Kormoranen als versichert. Siehe auch Kundeninformationen.

Jagdunfall-Versicherung

Die Deckungssummen je Person belaufen sich auf € 5.000 für den Todesfall; € 25.000 für den Invaliditätsfall. Wahlweise können die Deckungssummen erhöht werden auf € 10.000 für den Todesfall und € 150.000 für den Invaliditätsfall. Mehrprämie € 12,00.
Für Mitglieder des LJV S-H gelten besondere Bedingungen, siehe Online-Schnell-Antrag.
Die Versicherung umfaßt Unfälle während jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit innerhalb Europas. Eingeschlossen sind Unfälle - bei Ausübung des Jagdschutzes, Abrichten und Führen von Hunden und bei allen Maßnahmen, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Pflege des Jagdrevieres stehen, z.B. Anlegen von Hochsitzen, Pirschgängen, Fütterungen usw.; Siehe auch Kundeninformationen.

Jagdrechtsschutz-Versicherung

Die Deckungssummen belaufen sich auf € 300.000 je Schadensfall; € 60.000 für Strafkaution
Versichert ist der Rechtsschutz für Einzelpersonen. Eingeschlossen gilt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. Auch die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit Wildschäden entstehen, sind Gegenstand der Deckung. Ausgenommen sind z.B. Vertragsangelegenheiten. Siehe auch Kundeninformationen.

Tierarztkosten-Versicherung

Im Rahmen des Jagdversicherungspaketes kann eine Zusatzversicherung für Tierarztkosten eingebunden werden.
Die Deckungssumme je Hund und Schadenfall beträgt € 750,- mit € 50,- Selbstbehalt. Pro Versicherungsjahr werden maximal € 1.500,- erstattet.
Es werden Tierarztkosten aufgrund von Unfällen während des jaglichen Einsatzes (z.B. Gesellschaftsjagd) oder während der Ausbildung in Kursen oder Prüfungen erstattet. Denkbare Ursachen wären z. B. angefahren oder von Sau geschlagen. Die Laufzeit ist gebunden an das Versicherungspaket. Es ist eine namentliche Meldung des Hundes mit Wurfdatum, Name/Rufname, Täto-/Chip-Nr. und Kopie der Ahnentafel erforderlich. Der Geltungsbereich erstreckt sich über Deutschland und das angrenzende Ausland. Die Prämie beträgt € 50,- pro Hund.
Für Mitglieder des LJV S-H gelten besondere Bedingungen, siehe Online-Schnell-Antrag.
Bei Tod des Hundes erfolgt keine wertmäßige Entschädigung. Dies ist nur mit einer eigenständigen Hundeunfallversicherung abzusichern, siehe Hundeunfallversicherung.

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